Donnerstag, 2. Juli 2009

Abschied (II) - Gewerbe

Wer mit einer GmbH umziehen muss, hat deren Sitz ebenso umzumelden. Der neue Sitz muss dem Registergericht (Amtsgericht) mitgeteilt werden. Wer den Sitz in einen neuen Gerichtsbezirk verlegt, benötigt eine neue Satzung, einen neuen Antrag an ein Amtsgericht, einen Notar.